Die Liechtensteinische Stiftung

Beratung, Gründung und Verwaltung

Stiftung in Liechtenstein

Unsere Beratungsleistungen

1. Analyse der Gesamtsituation und Lösungsentwurf

Wir analysieren zusammen mit Ihnen Ihre Idee eines Stiftungsprojektes und erstellen einen Entwurf für die Gründung einer passenden Stiftung in Liechtenstein.

2. Entwicklung und Ausgestaltung des Lösungsansatzes

Ist die Idee für Ihre Stiftung konkretisiert und verbindlich mit Ihnen in den Grundideen skizziert, setzen sich unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an die konkrete Ausarbeitung des individuellen Stiftungskonzeptes unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ziele und des Stiftungszweckes.

3. Satzungsentwurf und Vermögens­überführungs­konzept

Auf dieser Basis wird die Satzung für die Stiftung und ein Vermögensüberführungskonzept aus dem Vermögen des Stifters bzw. der Stifter erstellt und zur Unterschrift ausgearbeitet.

4. Vermögens­übertragung und Beginn der Stiftungsaktivitäten

Ist die rechtliche Basis geschaffen, geht es an die Errichtung der Stiftung und damit vor allem an die Vermögensübertragung, damit die Stiftung als „verselbständigtes Zweckvermögen“ überhaupt entstehen kann. Im Anschluss nimmt die Stiftung ihre Aktivität im Sinne des Stiftungszweckes als privatnützige Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung auf. Ab diesem Zeitpunkt unterstützen wir Sie auch im Rahmen der Stiftungsverwaltung.

VIEHBACHER Internationales Wirtschafts- und Steuerrecht

Johannes N. Viehbacher

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Peter Fröhlich

Rechtsanwalt, Dipl. Steuerexperte

Lic. iur. Daniel R. Tschikof

LL.M., Rechtsanwalt

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