Wir analysieren zusammen mit Ihnen Ihre Idee eines Stiftungsprojektes und erstellen einen Entwurf für die Gründung einer passenden Stiftung in Liechtenstein.
Wir analysieren zusammen mit Ihnen Ihre Idee eines Stiftungsprojektes und erstellen einen Entwurf für die Gründung einer passenden Stiftung in Liechtenstein.
Ist die Idee für Ihre Stiftung konkretisiert und verbindlich mit Ihnen in den Grundideen skizziert, setzen sich unsere Steuerberater und Rechtsanwälte an die konkrete Ausarbeitung des individuellen Stiftungskonzeptes unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ziele und des Stiftungszweckes.
Auf dieser Basis wird die Satzung für die Stiftung und ein Vermögensüberführungskonzept aus dem Vermögen des Stifters bzw. der Stifter erstellt und zur Unterschrift ausgearbeitet.
Ist die rechtliche Basis geschaffen, geht es an die Errichtung der Stiftung und damit vor allem an die Vermögensübertragung, damit die Stiftung als „verselbständigtes Zweckvermögen“ überhaupt entstehen kann. Im Anschluss nimmt die Stiftung ihre Aktivität im Sinne des Stiftungszweckes als privatnützige Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung auf. Ab diesem Zeitpunkt unterstützen wir Sie auch im Rahmen der Stiftungsverwaltung.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt, Dipl. Steuerexperte
LL.M., Rechtsanwalt